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Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen - Sind Sie vorbereitet?

Elektronische Rechnungen (E-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen.

Die E-Rechnung gemäß EN 16931 ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt oder empfangen wird und elektronisch verarbeitet werden kann. Dies ermöglicht einen nahtlosen digitalen Prozess von der Rechnungserstellung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge.

Auswirkungen gesetzlicher Vorschriften ab dem 01.01.2025:
Alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Bis längstens Ende 2027 gelten für Rechnungs-aussteller zwar bestimmte Ausnahmen und Übergangsregelegungen, aber bereits ab dem Jahr 2025 sind alle inländischen Unternehmer zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Betroffen hiervon sind auch Kleinunternehmer oder Unternehmer im Nebenerwerb.

Die gesetzlichen Pflichten im zeitlichen Verlauf:

Heute

Vorrang von Papierdokumenten, andere Formate wie z.B. PDF möglich; Vorbereitung auf E-Rechnungspflicht sinnvoll

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen; Versand möglich

Ab 01.01.2027

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800T€

Ab 2028

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen

Für Unternehmen, die bisher ihre Eingangsrechnungen noch nicht digital archivieren können:
büroarchiv ist der richtige Partner für die Archivierung, wenn es um die Einführung von E-Rechnungen geht. Ab Ende 2024 erfüllen alle büroarchiv-Kunden, die büroarchiv in der neuesten Version nutzen, die gesetzlichen  Anforderungen an den Empfang und die Archivierung von E-Rechnungen.

Die büroarchiv Archivierungssoftware bietet Ihnen:
▪ eine zukunftssichere Lösung für die Archivierung elektronischer Rechnungen
▪ die Erfüllung der ab 2025 geltenden gesetzlichen Anforderungen

Zusätzlich werden alle künftig zu erwartenden Anforderungen in der büroarchiv Archivierungs-Software unseren Kunden stets rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Sie für das Jahr 2025 fit machen können.

Anzeige der E-Rechnung in büroarchiv:
Die Darstellung der elektronischen Rechnungen (ZUGFeRD- oder XRechnung) enthalten künftig weitaus mehr Rechnungsdetails als bisher.

Fazit für büroarchiv Kunden:
Ab Ende 2024 erfüllen alle büroarchiv-Kunden, die ein Upgrade auf die neuste Version durchführen, die gesetzlichen Anforderungen an die Archivierung. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterbreiten Ihnen ein Angebot zum  Upgrade und zur Softwarewartung, falls Sie die neueste büroarchiv Version noch nicht nutzen können und damit Ihnen auch alle künftig zu erwartenden Anforderungen in der büroarchiv Archivierungs-Software rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie, dass büroarchiv die E-Rechnungsformate mit allen wesentlichen Informationen anzeigen und vollständig (im Original) archivieren kann. Die eigentliche Verarbeitung der E-Rechnung in Ihrem Warenwirtschaftssystem kann büroarchiv aber nicht ersetzen.